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a) Erweiterung der Bewohnerparkzone 'Z' (Zollernstraße) und Einrichtung derBewohnerparkzone 'V' (Viktoriaallee / Oppenhoffallee) b) 3. Nachtrag zur Parkgebührenordnung


Letzte Beratung
Mittwoch, 20. Mai 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13313

Erläuterungen:

Sachstand

Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Mobilitätsausschusses und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.12.2014 bzw. 14.01.2015 die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eingehend vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung des Bewohnerparkens vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass

  • eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,
  • die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden bis 21:00 Uhr ausgedehnt wird,
  • die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und -anbietende zeitgleich angeboten und vermarktet wird,
  • weitere Möglichkeiten zur Mitbenutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs. angeboten werden können und
  • ein Tagesticket in Höhe von mindestens 8,00€ angeboten wird.

Planung

Auf Wunsch der Bürger und der politischen Gremien wurden die geplanten Bewohnerparkzonen „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu einer Zone „V“ (Viktoriaallee) zusammengelegt. Die Erweiterung der Zone „Z“ wurde entsprechend angepasst.

Der neue Grenzverlauf ist folgendermaßen geplant:

Zone „V“

Die Grenze der Zone „V“ verläuft mittig des Adalbertsteinwegs (zwischen Adalbertsteinweg Nr. 90 und Beverstraße), nordöstlich vor dem P+R-Parkplatz Beverstraße, hinter der südöstlichen Bebauung Beverstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Turpinstraße), hinter der südlichen Bebauung Turpinstraße (zwischen Beverstraße und Goffartstraße), hinter der westlichen Bebauung Goffartstraße und der Parkanlage, hinter der nordöstlichen Bebauung Schlossstraße, hinter der südlichen Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Schlosstraße und Oppenhoffallee vor Nr. 8), mittig auf dem Mittelstreifen Oppfenhoffallee (zwischen Haus Nr. 8 und Nr. 45), westlich hinter der Bebauung Roonstraße, hinter der westlichen Bebauung Pastorplatz, hinter der westlichen Bebauung Kongressstraße (zwischen Pastorplatz und Augustastraße), vor der östlichen Bebauung Kongressstraße (Haus-Nr. 11), hinter der östlichen Bebauung Kongressstraße (ungerade Haus-Nr. 9 bis 1) und hinter der nördlichen Bebauung Adalbertsteinweg ( zwischen Kongressstraße und Adalbertsteinweg Nr. 90). (siehe Anlage 2)

Erweiterung der Zone „Z“

Die Zone „Z“ wird um den Bereich erweitert, dessen Grenze mittig der Wilhelmstraße (zwischen Lothringerstraße und Kaiserplatz) und des Adalbertsteinweges (zwischen Kaiserplatz und Adalbertsteinweg Haus-Nr. 90), hinter der östlichen Bebauung Kongressstraße (ungerade Haus-Nr. 1 bis 9), vor der östlichen Bebauung Kongressstraße (Haus-Nr. 11), hinter der westlichen Bebauung Kongressstraße (zwischen Augustastraße und Pastorplatz) hinter der westlichen Bebauung Pastorplatz, hinter der südlichen Bebauung Luisenstraße, hinter der östlichen Bebauung Alfonsstraße (zwischen Luisenstraße und Lothringerstraße) und hinter der nördlichen Bebauung Lothringerstraße (zwischen Alfonsstraße und Wilhelmstraße) verläuft.

Die bisherige Grenze verläuft im östlichen Bereich hinter der östlichen Bebauung der Brabantstraße (zwischen Luisenstraße und Oppenhoffallee) und wurde hinter der östlichen Bebauung Schlossstraße fortgeführt. Zwischen Brabantstraße und Schlossstraße soll künftig die Grenze hinter der nördlichen Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Brabantstraße und Roonstraße), mittig des Mittelstreifens Oppenhoffallee (zwischen Haus-Nr. 45 und Nr. 8) und hinter der südlichen Bebauung Oppenhoffallee (zwischen Haus-Nr. 8 und Schlossstraße) verlaufen (siehe Anlage 2).

Zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „V“ und Erweiterung der Bewohnerparkzone „Z“ wurde eine entsprechende Planung erstellt (siehe Anlage 4). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.

Beschilderung

Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen des Bereiches „V“ Adalbertsteinweg, Oppenhoffallee, Bismarckstraße (zwischen Drimbornstraße und Adalbertsteinweg) und des erweiterten Bereiches „Z“ auf Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg, Oppenhoffallee mit Verkehrszeichen 314 StVO (Parkplatz) mit Zusatz „Zone V“ bzw. „Z“ mit Parkschein“.

Die übrigen Bereichsstraßen werden mit Verkehrszeichen 290/292 StVO (Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) mit Zusatz „mit Parkschein frei“ ausgeschildert (analog der 30km/h-Zonen).

Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text „Parkscheinautomat“ soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.

Kosten

Zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „V“, der Erweiterung von „Z“ werden für 73 Parkscheinautomaten, die Einrichtung eines Tagestickets bei 16 Parkscheinautomaten in „Z“ und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 383.000 € kalkuliert.

Haushaltsmittel stehen unter „PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1“ Einrichtung Bewohnerparken (333.840,88 €) und „PSP-Element 5-120202-800-00500-400-1“ Austausch von Parkscheinautomaten (50.500 €) zur Verfügung, sofern der Haushalt für 2015 genehmigt ist.

Berechtigte

Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone V bzw. Z ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem KFZ fahren oder

b) ein Firmenfahrzeug nutzen, (hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen) oder

c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d) Nutzer die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann.

Es wird ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt.

Parkgebühren

Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone I in der Wilhelmstraße 0,30 € für die ersten 20 Minuten, dann 0,20 € je 10 Minuten bis 60 Minuten, dann 0,30 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,50 € je 15 Minuten betragen

Für die übrigen Straßen gilt die Tarifzone II 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten.

Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch im Bereich „V“ und „Z“ wie schon in den Bereichen „T“, „Ost 2“, „O“, „J1“, „K“ und „N“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vorgenannten Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.

Tagesticket

Um dem Wunsch der Anwohner nach einer Besucherparklösung für mehrere Tage nachzukommen soll für den Bereich „V“ und den gesamten Bereich „Z“ ein Tagesticket zu 8,00 € angeboten werden.

Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets von 8,00 € zu schaffen, ist es notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu wird in § 2 Absatz 3 neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich Bewohnerparkzone „V“ (Viktoriaallee) und „Z“ (Zollernstraße) ein Tagesticket zu 8,00€ durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll.

Gebührenpflichtzeit

Die Gebührenpflichtzeit wird wegen der Nähe zur Innenstadt „Z“ und der abendlichen Freizeitbesucher „V“ auf montags bis samstags 9:00 bis 21:00 Uhr festgelegt.

Alternative Mobilitätsangebote

Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen. Um auch den Beschäftigten in den Bereichen „V“ und „Z“ ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren, wird vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben ein Job-Ticket-Angebot vorzustellen. Zur Unterstützung des Einstiegs bietet es sich an, Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden und das Ticket für einen Anlaufzeitraum zu subventionieren. Die Bewohnerparkbereiche weisen über die Achsen Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg und Oppenhoffallee gute ÖPNV-Anbindungen auf, somit kann mit einem günstigen Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative angeboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt werden. Über weitere Alternativen wie Fahrrad- und Pedelecnutzung, die Etablierung von Fahrgemeinschaften, etc. soll ebenfalls reformiert werden.

Im Zuge der Einführung des Bewohnerparkens wir die Verwaltung eine Web-Plattform einrichten, um internetbasiert einen Marktplatz für Stellplatzangebote und –nachfrage zu schaffen. Damit wird auch die private Stellplatzauslastung verbessert.

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor:

1. Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw.

„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der

beigefügten Pläne festgelegt.

2.Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.

Im Bereich „V“ werden die Straßen

  • Beverstraße
  • Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
  • Charlottenstraße
  • Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
  • Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
  • Frankenbergerstraße
  • Goffartstraße
  • Haßlerstraße
  • Kirberichshofer Weg
  • Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
  • Kronprinzenstraße
  • Kurfürstenstraße
  • Neumarkt
  • Oranienstraße
  • Pastorplatz
  • Roonstraße
  • Schenkendorfstraße
  • Sophienstraße
  • Triebelsstraße
  • Turpinstraße
  • Viktorieallee
  • Viktoriastraße
  • Von-Goerschen-Straße und

im Erweiterungsbereich der Zone „Z“

  • Augustastraße
  • Alfonsstraße
  • Brabantstraße
  • Frankenstraße
  • Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
  • Luisenstraße
  • Oligsbendengasse
  • Steffenplatz
  • Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)

als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu versehen.

3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.

4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.

7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.

8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.

11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und

d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,

zu beschließen.

13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ bzw.

„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der

beigefügten Pläne festgelegt.

2.Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.

Im Bereich „V“ werden die Straßen

  • Beverstraße
  • Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
  • Charlottenstraße
  • Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
  • Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
  • Frankenbergerstraße
  • Goffartstraße
  • Haßlerstraße
  • Kirberichshofer Weg
  • Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
  • Kronprinzenstraße
  • Kurfürstenstraße
  • Neumarkt
  • Oranienstraße
  • Pastorplatz
  • Roonstraße
  • Schenkendorfstraße
  • Sophienstraße
  • Triebelsstraße
  • Turpinstraße
  • Viktorieallee
  • Viktoriastraße
  • Von-Goerschen-Straße und

im Erweiterungsbereich der Zone „ Z“

  • Augustastraße
  • Alfonsstraße
  • Brabantstraße
  • Frankenstraße
  • Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
  • Luisenstraße
  • Oligsbendengasse
  • Steffenplatz
  • Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)

als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „V“ bzw „Z“ mit Parkschein“ zu versehen.

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.

7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.

8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.

11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für

a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und

d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,

zu beschließen.

13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2015 - für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Die in den beigefügten Plänen dargestellten Bereiche werden als Bewohnerparkbereiche „V“ und

„Z“ mit Bewohnerparkausweis eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend der

beigefügten Pläne festgelegt.

2.Im Bewohnerparkbereich „V“ und in der erweiterten Bewohnerparkzone „Z“ werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis „V“ bzw. „Z“ werden von der vorgegebenen Parkgebühr und Höchstparkdauer befreit.

Im Bereich „V“ werden die Straßen

  • Beverstraße
  • Bismarckstraße (zw. Schlossstraße und Drimbornstraße)
  • Charlottenstraße
  • Drimbornstraße (zw. Beverstraße und Eisenbahnunterführung)
  • Erzbergerallee (zw. Turpinstraße und Eisenbahnbrücke)
  • Frankenbergerstraße
  • Goffartstraße
  • Haßlerstraße
  • Kirberichshofer Weg
  • Kongressstraße (zw. Augustastraße und Pastorplatz)
  • Kronprinzenstraße
  • Kurfürstenstraße
  • Neumarkt
  • Oranienstraße
  • Pastorplatz
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  • Schenkendorfstraße
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  • Triebelsstraße
  • Turpinstraße
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  • Von-Goerschen-Straße und

im Erweiterungsbereich der Zone „Z“

  • Augustastraße
  • Alfonsstraße
  • Brabantstraße
  • Frankenstraße
  • Friedrichstraße (zw. Adalbertsteinweg und Luisenstraße)
  • Luisenstraße
  • Oligsbendengasse
  • Steffenplatz
  • Kongressstraße (zw. Augustastraße und Adalbertsteinweg)

als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

Die Parkstände auf dem Adalbertsteinweg (zw. Kirberichshofer Weg und Bismarckstraße), der Oppenhoffallee (zw. Bismarckstraße und Roonstraße bzw. Oppenhoffallee Nr. 8), Bismarckstraße (zw. Adalbertsteinweg und Drimbornstraße) und Goerdelerstraße im Bereich „V“ und im erweiterten Bereich „Z“ auf der Wilhelmstraße (zw. Lothringerstraße und Augustastraße) und dem Adalbertsteinweg (zw. Kaiserplatz und Friedrichstraße) und Oppenhoffallee (zw. Roonstraße und Brabantstraße und zw. Schlossstraße und Oppenhoffallee Nr. 8) und sind mit der Positivbeschilderung StVO Zeichen 314 mit Zusatz „Zone „Z“ bzw „V“ mit Parkschein“ zu versehen.

3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Auf die Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden verzichtet.

4. Die Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten wird auf montags bis samstags 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr festgesetzt.

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

6. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereichs „V“ und die Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „Z“ sollen zeitgleich und schnellstmöglich erfolgen.

7. Die Einführung wird durch eine Informationskampagne, die eine web-basierte Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende einschließt, begleitet.

8. Für die in den Bezirken ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung der ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

10. In den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ wird ein Tagesticket für 8,00 € eingeführt.

11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00€ festgesetzt.

12. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für

a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ,

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und

d) Hauptwohnsitzler, die ein deutlich erkennbares Fahrzeug einer Car-Sharing-Organisation fahren, sofern eine entsprechende Mitgliedschaft in dieser Organisation nachgewiesen werden kann,

zu beschließen.

13. Dem Rat wird empfohlen den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den dritten Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1. Sonderparkberechtigt werden

a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem KFZ.

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für das die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachgewiesen wird),

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und

d)

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 20. Mai 2015Rat/11/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 05. Mai 2015FA/06/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Finanzausschuss

Mittwoch, 18. März 2015B 0/09/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 05. März 2015MA/06/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung