Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09.06.2022 wurde die Verwaltung gebeten, für die Ausschusssitzung im August 2022 eine Auflistung der Bauvorhaben im Schulbereich zu erstellen. Aufgrund der stark steigenden Baukosten wird der Verwaltungsvorstand sämtliche Bauvorhaben prüfen und von Seiten des Gebäudemanagements eine angepasste Kostenaufstellung erarbeitet.
Das Gebäudemanagement (E 26) hat eine Präsentation erstellt, in der alle Bauvorhaben im Schulbereich aufgeführt sind sowie der jeweils aktuelle Stand beschrieben wird. Zu der als Anlage 1 beigefügten Präsentation wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.
Weiterhin wurde seitens der Verwaltung eine Kostenaufstellung (sog. „Basisliste investive Maßnahmen“) aller schulischer Bauvorhaben erstellt, die als Anlage 2 der Vorlage beigefügt ist.
In der Basisliste der investiven Maßnahmen sind alle geplanten schulischen Bauvorhaben inklusive der veranschlagten bzw. geschätzten Kosten (Spalte 8 „Gesamt Budget“) aufgeführt. Lediglich die geplante OGS-Maßnahme an der KGS Luisenstraße ist nicht in der Liste aufgelistet, da hierzu im Juli 2022 der Planungsauftrag erteilt wurde und folglich noch kein Kostenrahmen vorliegt.
Um im Hinblick auf die immensen Kostensteigerungen der vergangenen Monate und Jahre die in Spalte 8 genannten Kostenrahmen bzw. Kostenschätzungen besser einordnen zu können, ist in Spalte 9 der Zeitpunkt der jeweiligen Kostenrahmen/-schätzung benannt.
Bei einigen Maßnahmen liegt zwischenzeitlich bspw. aufgrund fortgeführter Planungen ein aktualisierter Kostenrahmen vor; diese sind in Spalte 10 aufgeführt. Diese aktualisierten Zahlen berücksichtigen jedoch nicht zwingend die signifikanten Preissteigerungen der letzten Monate und spiegeln somit nicht durchgehend die aktuell zu erwartenden Kosten wieder, sondern beziehen sich ebenfalls auf den Stand der letzten Kostenermittlungen in Spalte 9.
Die Spalten 11-14 sollen einen Überblick darüber geben, wie sich die zugrunde liegenden Kostenrahmen/-schätzungen bei den jeweils angegebenen, prozentualen Preissteigerungen entwickeln würden.
Finanzielle Auswirkungen
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen:
- Präsentation Schulbauvorhaben (Anlage 1)
- Kostenaufstellung Schulbauvorhaben (Anlage 2)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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