3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- undGebührensatzung) vom 12.12.2018
Zur 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden Änderungen vorzunehmen.
1) Änderungen im Straßenverzeichnis
Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:
Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2021 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.
-Seffenter Weg(Aachen Mitte)von Republikplatz bis Erlenwegin RKL S4
-Seffenter Weg (Aachen Laurensberg) von Erlenweg bis Steinbachstraße in RKL S8
-Stadionweg(Aachen Mitte)in RKL S9
-Unterer Backertsweg(Aachen Mitte)in RKL S9
-Würselener Wall(Aachen Mitte)in RKL S9
Änderungen der Reinigungshäufigkeit
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit:
-Noppiusstraße(Aachen Mitte)von RKL S4 in RKL S6
-Rottstraße(Aachen Mitte) Stolberger Straße bis Dresdener Straßevon RKL S8 in RKL S5
Verringerung der Reinigungshäufigkeit:
-Cesar-Franck-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Charles-de-Coster-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Eginhardstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Felix-Timmermans-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Frans-Masereel-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Jean-Lejeune-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Leo-Blech-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Lisztstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Lortzingstraße (Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Nekesstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Normannenstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Pieter-Bruegel-Straße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Schindlerstraße(Aachen Mitte)von RKL S8 in RKL S9
-Trierer Platz(Aachen Mitte)von RKL S6 in RKL S4
Streichung aus dem Straßenverzeichnis:
Die nachstehenden Straßen sind in den Negativkatalog aufzunehmen:
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
Die nachstehende Straße ist eine Stichstraße und daher im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise in den Stichstraßennegativkatalog aufzunehmen und somit in ihrer jetzigen Form aus dem Straßenverzeichnis zu streichen:
-Alte Vaalser Straßeim Bereich der Häuser Nr. 1-7, 9 und 11(Aachen Laurensberg)
Die nachstehend aufgeführte Straße ist unter Neueinstufung in das Straßenverzeichnis aufzunehmen und in alter Form zu streichen:
-Seffenter Weg(Aachen Mitte / Aachen Laurensberg)
2)Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.
3)Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Auf dem Foerbrich(Aachen Eilendorf)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Schildchenweg (Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Stollenweg(Aachen Eilendorf)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
-Weidener Viehweg(Aachen Haaren)
4)Gebühren
Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2021 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 12.12.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 festgesetzt wurden.
Vorstehende 3. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2021 in
Kraft.
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Anlage/n:
3. Änderungssatzung
3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW.S. 916), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durchGesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S.1029) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.Oktober 2016 (GV.NRW. S. 868) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2020 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 beschlossen:
Artikel 1
Änderungen von Satzungsbestimmungen
Folgende Änderungen ergeben sich im Straßenverzeichnis:
Nachstehende Straßen werden in das Straßenverzeichnis neu aufgenommen:
Nachstehende Straßen werden neu in den Negativkatalog aufgenommen:
-Am Berghang(Aachen Haaren)
-Am Keilbusch(Aachen Haaren)
-Antoniusberg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Auf dem Foerbrich(Aachen Eilendorf)
-Cyprianusweg(Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Heidweg(Aachen Mitte)
-Pastoratsweg(Aachen Haaren)
-Sackgasse(Aachen Haaren)
-Schildchenweg (Aachen Kornelimünster / Walheim)
-Stollenweg(Aachen Eilendorf)
-Türmchenweg(Aachen Haaren)
-Weidener Viehweg(Aachen Haaren)
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2021 in Kraft.
Die vorstehende 3. Änderungssatzung wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am16.12.2020 beschlossen.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
(Milussi)
Schriftführerin
Vorstehende vom Rat der Stadt beschlossene 3. Änderungssatzung ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
Vorstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c) die Oberbürgermeisterin den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
Der Wortlaut der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2020 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741) entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 16.12.2020
(Keupen)
Oberbürgermeisterin
Beschlussvorschlag:
a) Die zuständigen Bezirksvertretungen
Aachen-Haaren
Aachen-Eilendorf
Aachen-Kornelimünster / Walheim
Aachen-Mitte
Aachen-Richterich
Aachen-Brand
Aachen-Laurensberg
b) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der
Stadt Aachen, die vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
c) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Mittwoch, 16. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Art
Entscheidung
Ausschuß
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Donnerstag, 10. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb