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Einrichtung einer Großtagespflegestelle im ?Haus der Jugend? in Kalverbenden 2


Letzte Beratung
Dienstag, 04. Juli 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16968

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Das städtische und unter Denkmalschutz stehende Gebäude „Haus der Jugend“ in Kalverbenden 2 diente bis Dezember 2016 der Flüchtlingsunterbringung. Als Folgenutzung wurden im Dachgeschoss Büros eingerichtet während das Erdgeschoss für 2 Großtagespflegestellen hergerichtet wird und die Sport-/Turnhalle im Untergeschoss an Vereine vermietet werden soll.

Im Erdgeschoss und in zwei Sanitärräumen im Untergeschoss sollen eine „normale“ Großtagespflegestelle und eine Vertretungsgroßtagespflege (s. Vorlage - FB 45/0136/WP17) betrieben werden. Die Räumlichkeiten der beiden Großtagespflegestellen umfassen insgesamt ca. 332m2 inklusive 2 Gruppenräumen, 2 Schlafräumen, einer Küche, einem kleinen Büro, einem Saal, einem Sanitärbereich und einem Kinderwagenabstellraum. Hinter dem Haus steht ein umzäunter Gartenbereich zu Verfügung. Nach Einschätzung der Fachabteilung und des Vereins Familiäre Tagesbetreuung eignen sich die Räumlichkeiten gut für die Einrichtungen von zwei Großtagespflegestellen, d.h. für die Betreuung von bis zu 9 Kindern (0-3 Jahre) durch zwei qualifizierte Tagespflegepersonen pro Tagespflegestelle.

Während die Einrichtung einer Vertretungsgroßtagespflegestelle bereits durch den Kinder- und Jugendausschuss am 08.09.2015 beschlossen wurde (s. Vorlage - FB 45/0136/WP17), ist eine Entscheidung über die Einrichtung einer weiteren „normalen“ Großtagespflegestelle noch offen.

Die Räumlichkeiten Kalverbenden 2 liegen im Sozialraum 5 – Burtscheid/ Beverau, in dem bei einer Versorgungsquote im U3-Bereich von 41,28 % (gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018) dringend weitere Betreuungsplätze benötigt werden, um die geforderte 50%-Quote zu erreichen. Darüber hinaus ist die Nachfrage von Eltern nach Großtagespflegestellen hoch, so dass diese ein gutes Angebot ist, um den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.

Von Seiten der Familiären Tagesbetreuung wird bestätigt, dass es grundsätzlich interessierte Tagespflegepersonen gibt, die in einer Großtagespflegestelle tätig sein möchten. Die Großtagespflege soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 05.07.2017 starten.

  1. Mietvertrag

Es ist beabsichtigt, dass seitens des Gebäudemanagements - E 26 ein Mietvertrag mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgeschlossen wird. Der Verein beabsichtigt, die Räumlichkeiten wiederum an die Tagespflegepersonen, die in den Räumlichkeiten arbeiten, weiter zu vermieten.

In Anlehnung an die Vorlage „Übergangslösungen U3 Ausbau“, Punkt 3.2 Ausbau von Großtagespflegestellen (FB 51/0196/WP16), die am 11.09.2012 im Kinder- und Jugendausschuss beraten wurde, ist beabsichtigt, dass den Mietern die Räumlichkeiten entgeltfrei überlassen werden. Die Mieter übernehmen aber die Neben- und Betriebskosten und sind für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Dadurch soll ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen sichergestellt werden.

  1. Einrichtungszuschuss

Notwendigerweise müssen die Räumlichkeiten vor Inbetriebnahme der Großtagespflegestelle ausgestattet werden. Dazu zählen eine Küche, die den Anforderungen des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz entspricht, Möbel und Spielmaterial.

Weder der Familiären Tagesbetreuung e.V. noch den Tagespflegepersonen ist es möglich, die erforderlichen Investitionskosten zu tätigen. Um das Ziel zu erreichen, die Großtagespflegestelle schnellstmöglich in Betrieb nehmen zu können, wird daher vorgeschlagen, die Anschaffungskosten aus städtischen Mitteln in Form eines Zuschusses zu finanzieren. Die Anschaffungen würden damit in das Eigentum des Vereins übergehen, so dass keine weiteren Folgekosten für die Stadt Aachen für Instandhaltung, etc. anfallen. Es ist vorgesehen, eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren zu vereinbaren. Die Mittelbereitstellung wird in Höhe der Nachweise, maximal in Höhe von 10.000€, erfolgen.

  1. Finanzierung

Mittel für die einmalige freiwillige Gewährung des Einrichtungszuschusses in Höhe von maximal 10.000€ stehen auf PSP 5-060101-900-00300-300-3; 78180000 sowie für die Auflösung des Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf PSP 1-060101-800-4; 53180010 zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  2. befürwortet die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Kalverbenden 2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  3. beauftragt die Verwaltung für diese Räumlichkeiten einen Mietvertrag mit der Familiären Tagesbetreuung e.V. abzuschließen
  4. beschließt, dass die Räumlichkeiten dem Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. zum Betrieb einer Großtagespflegestelle entgeltfrei vermietet werden
  5. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. in Höhe der nachgewiesenen Kosten für Ausstattungsmaßnahmen (max. 10.000 €) zur Ausstattung und Herrichtung der Räumlichkeiten.


Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1) 5-060101-900-00300-300-3, SK 78180000 „Städt. Zuschüsse an freie Träger“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

45.000

+ 57.025*

45.000

+ 57.025*

135.000

135.000

0

0

Ergebnis

102.025

102.025

135.000

135.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Ermächtigungsübertragung aus 2016

2) 1-060101-800-4; 53180010 „Auflösung ARAP“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

562.300

562.300

2.159.100

2.159.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben für die Auswirkungen des Zuschusses i.H.v.

2.000€/ Jahr in 2017 bis 2021



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 04. Juli 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
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