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Richtlinien

Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds 

1. Präambel 

Die Stadt Aachen bekennt sich zu einer verstärkten und verbesserten Bürgerbeteiligung. Dazu zählt, dass Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel (Stadtteilfonds) in ihrem Stadtteil beteiligt werden. Das geschieht über die Stadtteilkonferenzen, die mit einem entsprechenden Fonds ausgestattet werden und deren Arbeit damit eine besondere Wertschätzung erfährt.

 2. Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen 

Antragsberechtigt sind die Stadtteilkonferenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen. Vorrangig berücksichtigt werden die Stadtteilkonferenzen in den Stadtteilen, die im Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen von 2009 als Viertel mit besonderen Herausforderungen gekennzeichnet sind. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen (Anlage 1) und die einen gemeinnützigen Charakter haben.

 3. Projektträger, Antrags- und Bewilligungsverfahren 

Projektträger sind juristische Personen. Wenn Einzelpersonen, Personengruppen oder die Stadtteilkonferenz selber ein Projekt planen, wenden sie sich an eine Institution im Quartier, die für das Projekt verantwortlich zeichnet. Die Projektträger richten unter Verwendung des Antragsformulars (Anlage 2) Projektanträge an die Stadtteilkonferenz. Dabei sind die „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ zu berücksichtigen. Es wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Antragssumme gefordert, der möglichst durch ehrenamtliches Engagement erbracht werden soll. Dabei kann ein Satz von 10,00 € je ehrenamtlich geleisteter Stunde abgerechnet werden. 

Die Stadtteilkonferenz oder ein von ihr eingesetztes Gremium bewertet die Anträge anhand der „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“. Die Stadtteilkonferenz leitet die von ihr geprüften Projektanträge an den Fachbereich Soziales und Integration mit Entscheidungsvorschlag weiter. Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales und Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in der nächstfolgenden Sitzung in Kenntnis. Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt.