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Hundefreundliches Aachen hier Ratsantrag der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 17.06.2016


Letzte Beratung
Dienstag, 02. April 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=16872

Erläuterungen:

Auf Antrag der Allianz für Aachen im Rat der Stadt Aachen soll die Verwaltung beauftragt werden, die Ausweisung weiterer Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet zu prüfen, weitere Hundekotbeutelstationen im Stadtgebiet aufzustellen und diese auf einer Karte einzutragen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Des Weiteren sollen die Bereiche, in denen es vermehrt zu Hundevergiftungen gekommen ist, ebenfalls in Form einer Kartendarstellung veröffentlicht werden und das Ordnungsamt diese Bereiche intensiver bestreifen.

In Aachen sind seit Anfang 2016 drei größere Hundefreilaufflächen ausgewiesen. Die Flächen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet und Papierkörben und Tütenspendern zum Aufnehmen von Hundekot ausgestattet. Auf diesen drei ausgewiesenen Grünflächen können sich Hunde frei und ohne Leinenzwang bewegen. Von den nicht angeleinten Hunden darf jedoch keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Auch auf diesen Flächen haftet der Hundehalter selbstverständlich für Schäden, die sein mitgeführter Hund verursacht. Ein bestehender Maulkorbzwang ist auch hier nicht außer Kraft gesetzt. Auch auf der Hundewiese gilt, dass Herrchen oder Frauchen die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich beseitigen müssen.

Bei den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen handelt es sich um drei in der Innenstadt (Bezirk-Mitte) gelegene Flächen:

1. Zentral gelegene Wiesenfläche im Gillesbachtal (14.000 qm)

2. Wiesenfläche im alten Klinikumspark (15.000 qm)

3. Stadtparkfläche hinter dem Eurogress (8.000 qm).

Es gibt in der Aachener Innenstadt nur wenige Flächen, die groß genug für einen wirklich artgerechten Hundeauslauf wären; in der Hauptzahl handelt es sich um die öffentlichen Parkanlagen, die allerdings heute schon für Naherholungszwecke durch die Bevölkerung stark frequentiert werden.

Daher wurde bei der Suche von geeigneten Freilaufflächen bei der räumlichen Verteilung innerhalb des Innenstadtbereiches besonders darauf Wert gelegt, dass für die Hundehalterinnen- und halter eine Erreichbarkeit der Hundefreilaufflächen im Umkreis von etwa 1500 m möglich ist.

Die Erfahrung der letzten drei Jahre zeigt, dass diese Flächen von den Hundebesitzern angenommen und gerne zum spazieren gehen mit dem Vierbeiner genutzt werden. Die in den Auslaufbereichen gelegenen und an die Hundewiesen angrenzenden Wege wurden in die Freilaufbereiche mit einbezogen, so dass Spaziergänger/innen und Jogger/innen sich auf eventuelle Begegnungen einstellen müssen. Hier ist von allen Seiten gegenseitige Rücksichtnahme gefordert.

Es hat sich jedoch über die letzten drei Jahre gezeigt, dass es keinerlei größere Probleme, Konflikte zwischen Hundebesitzern und anderen Nutzern der Grünflächen gegeben hat.

Grundsätzlich wird seitens der Verwaltung ein stadtweit einheitliches Vorgehen angestrebt, so dass auch die übrigen Stadtbezirke hinsichtlich der Einrichtung größerer Hundefreilaufflächen überprüft werden. Aktuell wird im Bereich Brand die Ausweisung einer weiteren Hundefreilauffläche vorbereitet.

Die in der Stadt noch vorhandenen kleineren „Hundewiesen“ sind gerade in der dicht bebauten Innenstadt von Wichtigkeit. Bei jeder Neu- und Umplanung von öffentlichen Grünflächen wird der Bedarf einer solchen „Hundewiese“ mit abgeprüft und zumindest zusätzliche Hundekottütenspender einschließlich neuer Abfallbehälter installiert.

Als ein gutes Beispiel ist hier die Neugestaltung der Grün- und Spielanlage im Suermondtviertel zu nennen, wo die vormals schon vorhandene „Hundewiese“ erfolgreich in den neuen Quartierspark integriert und aufgewertet wurde.

Hinsichtlich der gewünschten Veröffentlichung und Darstellung der oben genannten Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Aachen bereits einen ersten Ansatz. Die größeren Hundefreilaufflächen werden bereits in einzelnen Plänen dargestellt. Diese wurden auch in Form eines Faltblattes veröffentlicht. Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres eine gesamtstädtische Karte erstellen, in denen die kleineren „Hundewiesen“ mit aufgenommen werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit die Standorte von aufgestellten Hundekotbeutelstationen als Punktelement mit in der Karte darzustellen.

Bezüglich des Themas „Giftköderfunde“ ist dem städtischen Ordnungsamt bis auf allgemeine Berichte aus der Presse und den sozialen Netzwerken kein konkreter Fall in Aachen bekannt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag Nr. 185/17 "Hundefreundliches Aachen" vom 17.06.2016 gilt als behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag Nr. 185/17 der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 17.06.2016


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 02. April 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung