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GGS Am Höfling
hier Multifunktionale Nutzung der Pausenhalle


Letzte Beratung
Dienstag, 19. Mai 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13633

Erläuterungen:

1.Ausgangslage

Bekanntlich strebt die GGS Am Höfling angesichts ihrer langjährigen Erfahrungen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts, jetzt gemeinsames Lernen, auf der Grundlage der Möglichkeiten des § 20, Abs.6 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) die Bestimmung als Schwerpunktschule an. Insofern wird auf die diesbezügliche Sitzungsvorlage der heutigen Sitzung verwiesen.

Im Zusammenhang mit den erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen in einem ersten Schritt zur Verbesserung der Unterrichtsbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf wurde auch die Schaffung der Barrierefreiheit in der Pausenhalle untersucht. Die Pausenhalle wurde vor mehr als 25 Jahren durch eine nachträgliche Verglasung geschlossen, kann aber auf Grund einer fehlenden Nutzungsgenehmigung derzeit schulisch nicht genutzt werden.

Da zeitgleich ein von der Schule im Rahmen des Ganztags genutzter Pavillon mit zwei Räumen aus baurechtlichen Gründen abgerissen werden muss, könnte eine Nutzungsgenehmigung für die Pausenhalle bzw. ein Aus-/ Erweiterungsbau dieser den hierdurch entstehenden Raumbedarf der Schule abdecken.

Da die Pausenhalle die beiden Gebäudeteile der GGS Am Höfling verbindet, wäre eine schulische Nutzungsmöglichkeit der Halle auch aus schulorganisatorischer Sicht sinnvoll.

2. Fazit

Der Schulbetrieb spricht sich zur Abdeckung der Raumbedarfe der Schule durch Wegfall von zwei Räumen in einem abgängigen Pavillon dafür aus, die Pausenhalle zur multifunktionalen Nutzung auszubauen und hierbei auch notwendige Rahmenbedingungen der inklusiven Beschulung an der Schule zu berücksichtigen.

Derzeit werden im Rahmen der Schulbegehungen in Folge der Aufträge aus der SEP Primarstufe – weiterer Ausbau der OGS – Benennung von Schwerpunktschulen Plan- und Kostenunterlagen von E 26 erarbeitet.

Es ist beabsichtigt, die Bauplanung sowie die entsprechende Kostenermittlung baldmöglich im Ausschuss vorzustellen.

Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen können bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ bereitgestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zur Kenntnis und zeigt sich mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Derzeit kann die Höhe der finanziellen Auswirkungen nicht bekanntgegeben werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen können aber bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“ bereitgestellt werden.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 19. Mai 2015SchA/06/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Schulausschuss
Details
Tagesordnung