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Bebauungsplan Nr. 997 - Kurbrunnenstraße/ Bachstraße - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hauptbahnhof, Kurbrunnenstraße, Moltkestraße
und der Bahnlinie Aachen - Köln
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. Mai 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25059

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 997 - Kurbrunnenstraße/ Bachstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hauptbahnhof, Kurbrunnenstraße, Moltkestraße und der Bahnlinie Aachen Köln gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0228/WP18Bericht zur frühzeitigen Beteiligung/ Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0353/WP18Bericht zur Offenlage/ Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung im Rahmen einer Programmberatung am 08.11.2018 beauftragt, für das Gebiet zwischen Hauptbahnhof, Kurbrunnenstraße, Moltkestr. und Bahnlinie Aachen – Köln einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten.

Diesem Beschluss hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte aus bezirklicher Sicht am 28.11.2018 angeschlossen.

Primäres Ziel des Bebauungsplanes soll sein, die für eine Infrastrukturmaßnahme zur Ertüchtigung der Eisenbahnlinie Aachen – Köln durch die Ergänzung eines dritten Gleises im Streckenabschnitt Burtscheider Viadukt auf einem neuen Brückenbauwerk benötigte Trasse zu sichern.

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger*innen in einem

sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren. In der Zeit vom 04.02.2019 bis

08.03.2019 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden

wurden beteiligt. Die Bürger*innen hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu

äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2021 beraten. Er hat für den um die Parzelle 1657 (Kurbrunnenstraße 22), für die ein eigenständiges Verfahren nach §12 BauGB durchgeführt werden soll, reduzierten Geltungsbereich folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 997 - Kurbrunnenstraße / Bachstraße- in der vorgelegten Fassung.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 22.09.2021 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis 10.12.2021 statt. Parallel hierzu wurde erneut eine Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 07.04.2022 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 06.04.2022 beraten.

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 997 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 997

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 997


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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