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Förderung vereinseigener Baumaßnahmen
- Antrag des TK Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses
zur Sanierung der Tennisplätze 1, 2 und 3


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. März 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24877

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2022, dem Verein TK Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. für die Sanierung der Tennisplätze 1, 2 und 3 auf der Klubanlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 14.858,39 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

Erläuterungen:

Der Verein TK Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. ist einer der aktivsten Tennisvereine der Region mit einem großen Jugend- und Sportbereich und einer über Jahre hinweg steigenden Mitgliederzahl. Zum Ende des Jahres 2021 betrug die Mitgliederzahl 841. Die hohe Anzahl von Mannschaften (22 Erwachsenenteams und 20 Jugendteams) zeugt von einer hohen Aktivität aller Mitglieder.

Aufgrund der hohen Mitgliederzahl wird die Klubanlage intensiv genutzt und die Außenplätze unterliegen einer hohen Abnutzung. Die letzte Sanierung der Plätze 1, 2 und 3 wurde in 2006 durchgeführt. Zwar gab es eine Teilsanierung aus Eigenmitteln in 2019 im Bereich der Grundlinien, jedoch wurde im Nachhinein festgestellt, dass die darunter liegende Drainage und Tragschicht abgesunken ist. Die Teilsanierung brachte somit nicht den erhofften Erfolg.

Mit Datum vom 31.12.2021 hat der Verein somit für die Sanierung der Tennisplätze 1, 2 und 3 auf der Tennisanlage bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Zuschuss zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen gestellt.

Die Plätze 1, 2 und 3 (klassische Ascheplätze) haben im Bereich der Grundlinie und im Bereich der Aufschlaglinien starke Absenkungen, die dazu führen, dass sich bei Regenfällen sowohl das Wasser an diesen Stellen sammelt und nicht mehr abläuft, wie auch an diesen Stellen Teile der unteren Drainage (schwarze Schottersteine) zum Vorschein treten und den Platz bei Verteilung dieser Steine auf der Oberfläche beschädigen. Im Bereich der Senken ist zudem die Oberfläche dermaßen verdichtet, dass genau an dieser Stelle das gesammelte Wasser schwer ablaufen kann. Ebenso sind alle Netzpfosten zur Innenseite geneigt und verlieren an Stabilität, da sich die Betonfundamente heben. Durch die Senken liegen die dortigen Linien erhöht, was zu zahlreichem Ballverspringen führt, sofern die Linien getroffen werden. Eine grundsätzliche Sanierung der Tennisplätze ist dringend geboten.

Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 sowie die Voraussetzungen gemäß Abschnitt III Nr. 1 der Sportförderrichtlinien werden erfüllt.

Der Fachbereich Klima und Umwelt hat nach fachlicher Überprüfung bestätigt, dass die eingeplanten Kosten des Vereins angemessen sind.

Insgesamt betragen die geplanten Kosten 49.527,98 €.

Diese werden finanziert durch 20.000,00 € Eigenmittel und 800,00 € Eigenleistung in Form von Arbeitsleistungen durch Vereinsmitglieder. Die restlichen Mittel werden über Darlehen/ Mitgliederdarlehen finanziert.

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten i.H.v 49.527,98 € ergibt sich somit eine Förderung von 14.858,39 €.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im konsumtiven Bereich für das Haushaltsjahr 2022 beim Produkt 080202, PSP-Element 4-080202-912-1, PSK 53180000 – „Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Sportstätten“ 20.000,00 € zur Verfügung.

In der Regel sind Anträge auf Zuschuss zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen bis spätestens zum 31. März zu stellen und können nur für das Folgejahr eingereicht werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand in 2021 jedoch weiterhin bei vielen Sportvereinen Planungsunsicherheit. Da die Haushaltsmittel für 2022 noch für keine Maßnahme verplant wurden, schlägt die Sportverwaltung vor, diesen Zuschuss aus den Mitteln aus 2022 zu finanzieren.

Mit Schreiben vom 25.01.2022 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000 €

20.000 €

60.000 €

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

 

 

Anlage:

- Antrag des Vereins TK Blau-Weiss Aachen 1962 e.V. vom 31.12.2021

- korrigierte Gesamtkosten



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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