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Fortsetzung der Randzeitenbetreuung Kita Kalverbenden


Letzte Beratung
Dienstag, 24. August 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23843

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,
  2. beschließt des Weiteren die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden für das Kitajahr 2021/22 mit einer Fördersumme von 22.360 € im zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00 Uhr weiterzuführen.


 

 

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die Kita Kalverbenden der AWO bietet seit August 2015 eine Randzeitenbetreuung, die eine Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten darstellt, an. Für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können die Kinder morgens früher und nachmittags länger betreut werden. Für das Aufrechterhalten des Angebots erhält der Träger seit 2015 jährlich Mittel, deren Verwendung in einem detaillierten Verwendungsnachweis offengelegt wird.

Die am 09.07.2019 beschlossene Verlängerung der Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden läuft zum 31.07.21 aus. Basierend auf den Erfahrungen (Vorlage: FB45/0118/WP17 sowie Vorlage: FB45/0621/WP17) wünscht die AWO als Träger der Einrichtung eine Verlängerung der Randzeitenbetreuung.

Die Randzeitenbetreuung in der Kita hat sich etabliert und bewährt. Die Förderung des Trägers kann zukünftig über das neue Programm des Landes „Flexibilisierung Randzeiten“ umgesetzt werden.

Das Angebot der AWO entspricht dem im KiBiz formulierten Anliegen des Gesetzgebers. Da es sich um ein Bestandsangebot handelt, soll dieses bereits jetzt in die Landesförderung aufgenommen werden; unbeschadet dessen werden von der Stadt Aachen zeitnah Rahmenbedingungen für die Bezuschussung aufgestellt, die Grundlage für die Förderung weiterer Träger sind. Der offizielle Beginn der Umsetzung des § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ braucht noch etwas Zeit, da es noch diverse offene Punkte gibt, die mit dem LVR geklärt werden müssen.

Am 09.07.2019 beschloss der KJA die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden in den Kindergartenjahren 2019/20, mit einer Fördersumme in Höhe von 21.048 €, und 2020/21 mit einer Fördersumme in Höhe von 21.695 € im jeweils zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00 Uhr weiterzuführen.

Da die Umstellung der Finanzierung von kommunalen Mitteln auf Mittel des Landes NRW zum 01.08.21 anvisiert wurde, ist der Haushaltsansatz, der mittelfristig bei 40.000 € lag (4-060101-935-7, 53180000) zugunsten des PSP 4-060101-953-3, SK 53180000 Flexibilisierung Betreuungszeiten ab 2022 auf null reduziert worden.

Die Finanzierung kann für 2021 und 2022 vollumfänglich aus den bestehenden Haushaltsansätzen bei 4-060101-953-3, SK 53180000 erfolgen.

Kostendarstellung

Die Förderung für das Kalenderjahr 2020, welche sich anteilig aus den Förderungen der Kitajahre 2019/20 und 2020/21 zusammensetzt, belief sich auf 21.317,58 €. Dem gegenüber werden im Verwendungsnachweis Kosten von 23.208,16 € gestellt. Hieraus ergibt sich ein von der AWO zu tragender Eigenanteil von 1.890,68 €.

Um den steigenden Kosten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Pauschale für das Kitajahr 2021/22 analog zu der Erhöhung der letzten Förderung um ca. 3,07 % auf insgesamt 22.360 € vor.

Förderung in €

2019

2020

2021

2022

Haushaltsjahr

[…] + 8.770,00

21.317,58

21.972,08

13.043,34

Kitajahr

[…]

21.048,00

21.695,00

22.360,00

-

Die Kita Kalverbenden genießt deshalb Bestandsschutz gegenüber anderen Einrichtungen, die erst mit Einführung des neuen Programms „Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ erweiterte Öffnungszeiten umsetzen möchten.

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung wird beauftragt, die Randzeiten (7 – 17 Uhr) in der Kita Kalverbenden mit 22.360 € für das Kitajahr 2021/22 zu fördern.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1) 4-060101-953-3, 41410000

2) 4-060101-953-3, 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1)503.200

503.200

1.509.600

1.509.600

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2)629.000

629.000

1.887.000

1.887.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-125.800

-125.800

-377.400

-377.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

 

 

Anlage:

Vorlage: FB45/0621/WP17



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. August 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
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