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Ratsantrag 113/18 der Fraktion SPD vom 13.04.2021, Wiederaufforstung der
gerodeten Fläche am Chorusberg mit neuen Baumsorten unter wissenschaftlicher
Begleitung


Letzte Beratung
Dienstag, 24. August 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23680

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, auf die Ergebnisse bereits etablierter Anbauversuche der Landesforstverwaltungen und anderer Einrichtungen zurückzugreifen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.


 

 

Erläuterungen:

Die SPD Fraktion beantragt mit Ratsantrag 113/18 vom 13.04.2021, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat den Beschluss zu fassen, auf der am Chorusberg entstandenen Kahlfläche ein Modellprojekt zu etablieren und diese Fläche, gemeinsam mit geeigneten Forsteinrichtungen und dem NABU, mit neuen Baumsorten aufzuforsten.

Das Gemeindeforstamt hat zur Klärung der Rahmenbedingungen für ein solches Projekt Kontakt zum Landesbetrieb Wald und Holz NRW aufgenommen. Der Landesbetrieb hat die Anfrage der Stadt Aachen geprüft und begrüßt grundsätzlich das Vorhaben aufgrund der hohen Aktualität. Er erhebt jedoch Bedenken in Bezug auf die forstfachliche Eignung dieser konkreten Fläche als Versuchsfläche.

Die Bedenken zielen einerseits auf die starken Randeffekte ab, die durch die geringe Gesamtfläche im Verhältnis zu den vergleichsweise langen Außenrändern entstehen und die Versuchsanordnung verzerren. Entlang der Wohnbebauung empfiehlt der Landesbetrieb die Anpflanzung eines Waldrandes, um zukünftigen Verkehrssicherungsproblemen zu entgehen. Dadurch würde sich die Aufforstungsfläche weiter reduzieren und die Verwertbarkeit der Ergebnisse zusätzlich einschränken.

Des Weiteren kommt der Landesbetrieb Wald und Holz zu dem Ergebnis, dass der Standort (u.a. Bodenart) nicht repräsentativ sei für den Rest des Aachener Waldes und die Ergebnisse der Versuchsfläche somit nur eingeschränkt auf den Aachener Wald übertragbar seien. Ebenfalls nur bedingt übertragbar sind Schäden, die durch Wildverbiss entstehen können. Es ist davon auszugehen, dass Verbissschäden aufgrund der hohen Besucherfrequenz am Chorusberg tendenziell geringer ausfallen und so der Aufwand für die Wiederaufforstung von Kahlflächen in zusammenhängenden Waldgebieten unterschätzt wird (Verbissschutz, Nachbesserungen).

In seinem Schreiben merkt der Landesbetrieb an, dass der Stadtwald Aachen FSC-zertifiziert ist und Einschränkungen bei der Pflanzung neuer Baumsorten zu beachten bzw. zu klären sind. Abschließend verweist die Landesforstverwaltungen auf landeseigene Versuchsanbauten, welche wissenschaftlich begleitet werden. Somit stünden bereits wissenschaftliche Ergebnisse mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zur Verfügung.

Auf Anfrage teilte das Immobilienmanagement der Stadt Aachen dem Gemeindeforstamt mit, dass der Waldeigentümer auch nicht bereit sei, die in Rede stehende Fläche zu veräern.

Der FB 36 - Gemeindeforstamt empfiehlt daher, auf die Ergebnisse bereits etablierter Anbauversuche bzw. Anbauempfehlungen zurückzugreifen, bspw.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

Groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. August 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung