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Forstwirtschaftsplan 2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20422

Erläuterungen:

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb an einem mittelfristigen - auf 10 Jahre ausgelegten - Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk). Dieses zentrale forstliche Planungs- und Führungsinstrument gibt dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vor, um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig zu erreichen. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im fünften Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2019

Das vergangene Forstwirtschaftsjahr 2019 war dominiert durch extreme Witterungsbedingungen, beginnend mit Sturm Friederike im Januar 2018, gefolgt von einer für unsere Breitengrade ungewöhnlichen Dürre. Das Ausmaß der Dürre war zum Zeitpunkt der Planerstellung noch nicht absehbar. Vorsorglich flexibilisierte der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz noch in der Sitzung im September 2018 die Planung und folgte dem Vorschlag der Verwaltung, den Nadelfrischholzeinschlag zu stoppen und alle Aktivitäten auf den Einschlag von Kalamitätsholz zu konzentrieren. Diese Korrektur erwies sich im Nachgang als richtig, da die holzverarbeitende Industrie in Zeiten europaweit hoher Schadholzmengen durch Borkenkäfer und Sturm keine zusätzlichen Holzmengen mehr aufnehmen konnte. Die Zwangsnutzungen beim Nadelholz bewegten sich auf der Höhe eines Jahreseinschlags.

Glücklicherweise haben unsere Laubwälder die Dürre bisher vergleichsweise gut überstanden haben. Dies betrifft sowohl die Aufforstungen aus 2018, in denen nur geringe bis mittlere Ausfälle (5% - 25 %) zu verzeichnen waren, als auch die Laubbäume mittleren und hohen Alters, die im Frühjahr wieder hinreichend austrieben.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Katastrophenjahr 2018 (Sturm und Dürre) deutschlandweit zu immensen Waldschäden geführt hat, die weit schwereren wiegen, als die Stürme Kyrill oder Xynthia. Der Aufwand zur Beseitigung dieser Schäden ist aufgrund der sehr kleinflächigen Verteilung der schadhaften Bäume außerordentlich hoch. Auch wenn die Wälder der Stadt Aachen die Katastrophe insgesamt vergleichsweise gut überstanden haben, so sind die Schäden im Brander Wald, bezogen auf die Fläche, sehr hoch.

Forstwirtschaftsplan 2020

a) Holzeinschlagsplan

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“

Zeile a): Der jährliche Hiebssatz entspricht der nachhaltig nutzbaren Holzmenge in Festmetern (Kubikmeter), getrennt nach Holzartengruppen.

Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum (bis 2025) ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig. Häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.

Der abgeglichene Hiebssatz für die Baumart Fichte ist gedanklich um ca.1.000 fm zu reduzieren, da diese Menge noch im Forstwirtschaftsjahr 2019 anfallen wird.

Zeile c): Mit Blick auf die Witterung ergeben sich für das Jahr 2019 Parallelen zum Vorjahr. Sturm Eberhard entwurzelte am 10.03.2019 erneut zahlreiche Bäume in den Aachener Wäldern. Die erwarteten Schäden durch Borkenkäfer waren im Frühjahr (erste Käfergeneration) aufgrund der kühlen Witterung im Mai noch überschaubar. Seit Juli (zweite Käfergeneration) zeichnen sich jedoch eklatante Schäden ab, die Bildung einer dritten Generation gilt als sicher; das Schadenspotential ist immens.

Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung verlief die Aufarbeitung sehr schleppend und damit aus Sicht des Gemeindeforstamtes wenig zufriedenstellend. Einerseits verlangsamten die über die ganze Fläche verteilten Einzelwürfe und Käfernester den Arbeitsfortschritt, andererseits kam es zu massiven Engpässen bei der Unternehmerverfügbarkeit (Forstspezialmaschinen wie Harvester und Rückemaschinen, motormanueller Holzeinschlag). Auch bleibt ungewiss, ob und zu welchen Konditionen der Holzmarkt Schadholz im weiteren Jahresverlauf aufnehmen wird. Die zukünftige Situation beschreibt ein großer Holzabnehmer treffend mit den folgenden Worten: „Die Lage auf den Märkten ist durch die enormen Käferholzmengen extrem unter Druck und instabil. Die anfallenden Mengen können seitens der Industrie nicht aufgenommen werden. Die Preise sind für das 3. und 4. Quartal nochmal stark gesunken.“

Vor diesem Hintergrund erklärt sich der Einschlagsverzicht im Forstwirtschaftsjahr 2020. Dennoch wird es auch im Jahr 2020 zu weiteren Zwangsnutzungen kommen. Ein planmäßiger Frischholzeinschlag wäre bei der momentanen Holzmarktlage kontraproduktiv.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im anstehenden Forstwirtschaftsjahr auf rund 2,0 Hektar 5050 Bäume zu pflanzen, darunter 4.500 Rotbuchen, 500 Stieleichen und 50 Vogelkirschen.

Je nach Fortschritt des Borkenkäferbefalls werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere Freiflächen aufgeforstet. Die Wahl der Baumarten – vorwiegend Eichen und Rotbuchen - richtet sich situationsbezogen nach dem anzutreffenden Standort und der bereits aufgelaufenen Naturverjüngung.

Kulturpflege/Kultursicherung

Kultursicherungsarbeiten, bei denen die jungen Pflanzen von Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn befreit werden, sind im Forstwirtschaftsjahr 2020 nicht erforderlich.

Wegebau/Wegeunterhaltung

Zu den Unterhaltungsarbeiten im Bereich Wegebau gehören das Aufschottern und Profilieren von sand-/wassergebundenen Wegen, das Mulchen der Wegebankette, die Grabenpflege sowie der Schnitt des Lichtraumprofils. Diese Maßnahmen werden üblicherweise in Eigenregie durchgeführt.

Grundsätzlich ist das Gemeindeforstamt sehr daran interessiert, die gute Wegequalität für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten. Durch die vielen Zwangsnutzungen im Forstwirtschaftsjahr 2018 Jahre wurden die meisten Wegeunterhaltungsmaßnahmen zurückgestellt, da der betriebseigene Schlepper nahezu pausenlos Kalamitätsholz vorlieferte. Im aktuellen Forstwirtschaftsjahr 2019 wurde der Forstschlepper erneut unterjährig aus der Wegepflege abgezogen und für die dringendere Kalamitätsholzaufarbeitung eingesetzt. Die noch ausstehende Wegepflege wurde an Dienstleistungsunternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft vergeben.

Für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2020 ist nicht absehbar, wo und in welchen Mengen Kalamitätsholz anfällt und an welchen Orten die Wege übermäßig in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher plant das Gemeindeforstamt keine konkreten Wegeunterhaltungsmaßnahmen ein und entscheidet situationsbedingt, in welchem Umfang Regiearbeiten bzw. Vergaben an Unternehmer für die Wegeunterhaltung und –instandsetzung in Anspruch genommen werden.

Erholung/Erholungseinrichtungen

Instandhaltung bestehender Erholungseinrichtungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 für den Brander Wald zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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0

Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

./.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 11. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Details
Tagesordnung