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Aufstellungsbeschluss A 208 - Eupener Straße / Köpfchen -
hier: Aufhebungsbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Mai 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12301

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.11.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich

Eupener Straße/Köpfchen beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.12.2006. Ziel des Aufstellungsbeschlusses war es, Planungsrecht für das Euregionale Projekt „Köpfchen“ auf der Grundlage der “Studie mit Köpfchen” zu schaffen.

Diese Ziele wurden mit dem Bebauungsplan Nr. 911 – Eupener Straße/Köpfchen-, der mit der öffentlichen Bekanntmachung am 11.12.2009 rechtskräftig wurde, konkretisiert.

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasste auch die Wohngebäude östlich und nördlich der Zollanlage. Im Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung hatte sich aber die Bezirksregierung Köln gegen die Überplanung der Wohnbebauung und planungsrechtliche Festsetzung als Wohngebiet ausgesprochen, da damit die Festigung einer Splittersiedlung befürchtet wurde. Für die beabsichtigte Nutzung der Zollanlage als Ort der Grenzgeschichte und Naherholung war die planungsrechtliche Sicherung der Wohnbebauung nicht erforderlich, so dass das Plangebiet entsprechend verkleinert werden konnte.

  1. Beschlussempfehlung

Da die Ziele des Aufstellungsbeschlusses mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert sind, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss A 208 aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener Straße/Köpfchen - im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener Straße/Köpfchen- im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan A 208
  2. Luftbild
  3. Übersichtsplan Geltungsbereiche


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Mai 2014PLA/49/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Planungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 14. Mai 2014B 0/48/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug