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Erweiterung der KGS Michaelsbergstraße mit einem zweigeschossigen
Multifunktionsbau und Aufstockung des Gebäudes zur Schließung der Baulücke


Letzte Beratung
Dienstag, 19. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Immobilienmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17259

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage :

Im Rahmen der OGS – Ausbaus an den städtischen Grundschulen wurde seitens FB 45 der Auftrag an das städtische Gebäudemanagement erteilt, eine Erweiterungsmöglichkeit der vorhandenen Bebauung zur Aufnahme eines Multifunktionraumes zu untersuchen .

Innerhalb dieser Untersuchung wurde als einzige Option einer Realisierbarkeit der nicht bebaute Teil entlang der Michaelsbergstrasse zwischen dem Altbau und der Nachbargrenze ausgemacht.

Bei den konkreteren Planungsüberlegungen wurde sehr schnell deutlich, dass dieser Standort sehr gut dafür geeignet ist, neben dem gewünschten Multifunktionsraum zu ebener Erde auch weiteren Raum im Sinne von Wohnraum innerhalb der zulässigen Bebaubarkeit zu schaffen .

  1. Sachstand : Planungsauftrag Schulerweiterung nachrichtlich

Auf dem städt. Grundstück der KGS-Michaelsbergstraße (Gemarkung Burtscheid, Flur 2, Nr. 1219,

groß: 4.004 m²) ist ein Schulerweiterungsbau auf dem straßenbegleitenden Grundstück/Baulücke bis Planungstiefe LP3 geplant worden.

Das über dem zweigeschossigen Multifunktionsbau vorhandene Bebauungspotential kann für Wohnungsbau genutzt werden.

Da es sich um zusammenhängende Themen handelt, behandelt diese Vorlage beide Teilprojekte im Überblick.

Beschreibung Grundstück und Baulücke:

Auf dem Grundstück befinden sich der denkmalgeschützte Schulbau, eine Turnhalle und eine Pausenhofüberdachung, sowie ein Schulhof und ein angelegter Schulspielplatz.
Der unbebaute Teil Richtung Straße stellt die Baulücke bzw. das Baugrundstück für den Schulerweiterungsbau dar.

Baulücke vorher Skizze nachher

Bedarf Schule:
Die Schule weist aufgrund des wachsenden Bedarfs an OGS-Plätzen sowie Inklusions- und Differenzierungsbedarf akuten Platzmangel auf. Durch Umorganisation im Bestand sowie die Erweiterung um einen multifunktionalen Großraum soll die akute Raumnot schnellstmöglich entspannt werden.


Erweiterungsbau Schule:

Auf Schulhofebene wird ein zweigeschossiger Multifunktionsraum (EG mit Bühnenbereich, OG-Empore mit Nischen/Differenzierungsbereichen) errichtet, der über die alte Tordurchfahrt im Altbaubestand erschlossen wird. Um den neuen Bereich an die OGS-Bereiche in den Obergeschossen des Altbaus anzubinden, wird eine interne Verbindung über eine Treppe zwischen der Empore Neubau und dem

1. OG Altbau geschaffen.

Aufstockbarkeit und Vorgehensweise:

Das vorhandene Grundstück legte eine Schließung der Baulücke über 5 Etagen (4 Obergeschosse), mit Wohnbebauung nahe.

Der Schulerweiterungsbau wurde entsprechend sowohl organisatorisch, statisch als auch technisch mit einer Aufstockbarkeit geplant. Der Grundriss ist so angelegt, dass neben dem Multifunktionsraum ausreichend Platz für ein Treppenhaus (inkl. Zugangsbereich, barrierefreiem Fahrstuhl und Neben/ Technikraum) sowie die Feuerwehrdurchfahrt bleibt.


Zeitlicher Rahmen bisher:

Ursprünglicher Baustart für die Schulerweiterung war 2017. Aufgrund der Überlegungen zu einer möglichen Erweiterung der Bauaufgabe traten Verzögerungen ein. Für die Situation in der Schule ist eine schnelle Umsetzung dringend notwendig.

Baurecht

Eine Erlaubnis für eine grenzständige Bebauung ist nicht zu erreichen - daher sind die Abstandsflächen einzuhalten.

Denkmal:
Das Bestandsgebäude steht unter Denkmalschutz.

Weitere Planungen sind eng mit der Denkmalpflege abzustimmen.

Kostenberechnung

Die aktuelle Hochrechnung der Baukosten für den Multifunktionsraum liegt bei 1.651 Mio. inkl. Index 2% und akt. Eigenleistung 5,5%.

Entwurf Multifunktionsraum:
Entwickelt wurde ein Großraum mit einer Grundfläche EG von ca. 130 m² und Empore (BRI 1.508m³, BGF 363m², NF 286m²). Der Zugang erfolgt erdgeschossig über die Tordurchfahrt im OGS-Haus, sowie über eine kleine Verbindungstreppe über dem ersten OG in den Altbau.

  1. Ergänzung des schulischen Bauvorhabens um Wohnungsbau

Flächen:

Vorstellbar sind drei Vollgeschosse über dem Erweiterungsbau mit einer Gesamtgröße von ca. 450m² Wohnfläche. Dafür werden Gesamtkosten von ca. 1,35Mio.€ kalkuliert.

Zugang:
Ein Eingang zum Wohnhaus ist seitlich von der Feuerwehrzufahrt aus planbar, somit ein getrennter Zugang zur OGS.

Grundrisse Wohnungsbau / Statik:

Die Statik des Schulbaus ist für die Obergeschosse weitergedacht worden. Die erarbeitete Lösung ermöglicht die maximale Flexibilität bei der Gestaltung der Grundrisse in den Wohnungsetagen.

Fassaden:

Bei einer Aufstockung kann das Prinzip der Lochfassade Schule und Denkmal auf die Obergeschosse übersetzt und der Wohnnutzung angepasst werden, ohne die Ganzheitlichkeit einer Fassade zu verlieren. Die weiteren Abstimmungen mit der Denkmalpflege und den Entwurfsarchitekten stehen noch aus. Balkone bzw. zurückspringende Loggien sind integrierbar.

  1. Realisierungsvorschlag Das städtische Gebäudemanagement verfügt im Bereich von Wohnungsbau über keine Erfahrung. Städtische Wohnungen werden nicht durch den E 26, sondern durch die GEWOGE gebaut und vermietet. Insbesondere die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erfordert Spezialwissen, das bei der GEWOGE vorhanden ist.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, das Vorhaben in Gänze aus einer Hand durch die GEWOGE realisieren zu lassen. Die bereits vorliegenden Planungen für den schulischen Teil werden in den Planungsprozess einbezogen, das Gebäudemanagement begleitet die Maßnahme während der Realisierung im Sinne des Nutzungsvertreters. Die detaillierten Abrechnungsmodalitäten zwischen GEWOGE und Stadt für das Vorhaben werden entwickelt und vertraglich fixiert.

Die Stadt bleibt Eigentümerin der Liegenschaft und des Gebäudes. Nach Fertigstellung nutzt der FB 45 das Erdgeschoss, die Vermietung der Wohnungen übernimmt die GEWOGE im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages.

Die durch den Wohnungsbau ausgelösten Mehraufwendungen werden dem städtischen Wohnbauvorhaben zugeordnet.


Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für das Vorhaben wie in der Vorlage dargestellt fortzuführen, vorrangig mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Baukosten.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Die Ratsvorlagen werden durch unserAC.de importiert und der Stadtteilkonferenz zur Verfügung gestellt. Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente im Ratsinfosystem Aachen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

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Beratungsfolge

Dienstag, 19. September 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Details
Tagesordnung