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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, hier: Kita
Bärenstark e.V.


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Februar 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11992

Erläuterungen:

Der Verein Kita Bärenstark e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 07.11.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Kindertagesstätte besteht seit 2007 in privater Trägerschaft.

Die Kindertagesstätte Bärenstark arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, am 01.01.2014 wechselte die Kindertagesstätte unter die Trägerschaft des Vereins Kita Bärenstark e. V. Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.

In der Einrichtung stehen 8 Vollzeitplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren werktags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Da nicht alle Kinder täglich betreut werden, können 2 Plätze geteilt werden. Dadurch erhöht sich die Zahl der derzeit angemeldeten Kinder auf 10.

Die Betreuung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Erzieherin sowie einen staatlich anerkannten Erzieher.

Die Kindertagesstätte Bärenstark e. V. möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.

Stellungnahme

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gem. § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins Kita Bärenstark e. v. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Anlage/n:

? Antrag

? Satzung

? Kriterienkatalog


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 18. Februar 2014KJA/37/WP.16 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug