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Bewohnerparken Frankenberger Viertel;
hier: Auswirkungen der Einführung


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Juni 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15149

Erläuterungen:

Sachstand:

Am 02.05.2016 wurde die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung durch die Erweiterung der Bewohnerparkzone „Z“ und die Neueinführung der Bewohnerparkzone „V“ auf das gesamte Frankenberger Viertel ausgedehnt.

Im Rahmen der Einführung hat die Verwaltung vielfältige Hinweise, Rückmeldungen und Beschwerden zum Thema Bewohnerparken im Frankenberger Viertel bekommen (vgl. Anlage 1- Anregungen und Beschwerden), die sich in die nachfolgenden Themen unterteilen lassen:

- Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Auszubildende

- Anzahl der Parkscheinautomaten

- Auswirkungen auf angrenzende Bereiche, in denen es keine Parkraumbewirtschaftung gibt

- Mehr freier Parkraum für Bewohner und weniger Parksuchverkehr

Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Auszubildende

Die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes i.V.m. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Ziffer 2 a der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich geregelt. Die Entscheidung für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen steht nach der vorgenannten Vorschrift ebenso im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde wie die vorausgehende Entscheidung über die Einrichtung und Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen bzw. Bewohnerparkvorrechten. Es besteht somit ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen wurde das zustehende Ermessen konkretisiert und gebunden.

Anlass für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen ist der erhebliche Parkdruck in innerstädtischen Wohngebieten.

In dem Beschluss, die Bewohnerparkzone „V“ einzurichten bzw. die Bewohnerparkzone „Z“ zu erweitern, wurden inhaltsgleich zu den vorher schon in Aachen eingerichteten Bewohnerparkzonen als sonderparkberechtigt festgelegt:

- Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen

- Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen; für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen

- Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

Im Rahmen des vorgenannten Ermessens erfolgt eine Begrenzung des Kreises derjeniger, die durch die Erteilung eines Bewohnerparkausweises bevorrechtigt werden, da einem großen Kreis von potentiell privilegierten Bewohnern weniger Parkplätze gegenüberstehen. Denn würde der Kreis der Privilegierten so weit gefasst, dass sich das Verhältnis der Zahl der Privilegierten zur Anzahl der vorgehaltenen Sonderparkberechtigungen so weit verdünnt, dass von einem „Privileg“ keine Rede mehr sein kann, so wäre dies nicht mehr vom Ermächtigungszweck abgedeckt. In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass auch die übrigen – parkscheinpflichtigen- Verkehrsteilnehmer gleichen Zugang zum öffentlichen Parkraum haben (sog, Mischregelung). Da die Gebührenpflichtzeiten an dem Parkscheinautomaten auf werktags von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt sind, haben auch die Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis zwischen 21.00 Uhr und 09.00 Uhr sowie sonn- und feiertags die Möglichkeit, im gesamten Bewohnerparkgebiet kostenfrei und ohne Ausweis zu parken.

Aus den vorgenannten Ausführungen ist zu erkennen, dass nicht alle Bewohner/Verkehrsteilnehmer zu privilegieren sind, sondern nur etwa diejenigen, die von der Parkraumnot qualitativ oder quantitativ am stärksten betroffen sind. Das sind zunächst diejenigen, die im betroffenen Wohngebiet den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen (Hauptwohnsitz) begründet haben. Damit sind ausdrücklich keine Zweitwohnsitzler gemeint.

Die Verwaltung hatte im Rahmen der politischen Diskussion im Jahr 2014 die Möglichkeit in Aussicht gestellt, als Pilotprojekt befristet für ein Jahr Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende ausstellen zu können, wobei auch hier der genaue Kreis der dann Berechtigten noch hätte definiert werden müssen. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.12.2014 wurde diesem Vorschlag nicht zugestimmt, weil aus Sicht der Politik eine Ausweitung des Berechtigtenkreises auch immer zu einer Verschlechterung der Bilanz zwischen vorhandenen Parkplätzen und ausgegebenen Bewohnerparkausweisen führe und es bezogen auf den Berechtigtenkreis schwierig sei, Grenzen zu ziehen. Die Verwaltung ist also weiterhin an die bisher festgelegten Kriterien, die keine Ausnahmeregelung für Gewerbetreibende zulässt, gebunden.

Allerdings wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.12.2014 auch besprochen, dass nach Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertels nach ca. 1 Jahr eine Überprüfung erfolgen solle, ob in Abhängigkeit der Entwicklung der Parksituation Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende denkbar wären.

Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor:

Zunächst soll nach einer Eingewöhnungsperiode etwa einem halben Jahr eine erste Evaluation bezogen auf das Frankenberger Viertel erfolgen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Evaluation dem Mobilitätsausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorstellen und ggf. den früheren Vorschlag für die Anpassung der Regelung für Gewerbetreibende erneut einbringen. Gleichzeitig wird geprüft und ein Vorschlag gemacht, ob der Einbezug von weiteren Studierenden (bisher können nur Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird, eine Ausnahmegenehmigung erhalten;) und Auszubildenden (bisher keine Ausnahmegenehmigung bei auf die Eltern zugelassenen Fahrzeugen für Auszubildende;) möglich sind.

Darüber hinaus soll das gesamte System der Parkraumbewirtschaftung im Hinblick auf Tarife, Zoneneinteilungen und Berechtigungen überprüft werden.

Anzahl der Parkscheinautomaten

Es wurde kritisiert, dass die Anzahl der im Frankenberger Viertel aufgestellten Parkscheinautomaten (PSA) zu hoch sei.

Die Dichte der PSA ist im Frankenberger Viertel aus unterschiedlichen Gründen etwas höher als in anderen Bewohnerparkzonen:

  1. Die Verwaltung ist bemüht, die Fußwege zu den PSA kurz zu halten. Das ist aus Sicht der Verwaltung ein Komfortgewinn für den Nutzer.

2.Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll das Überqueren der Fahrbahn für den Nutzer möglichst vermieden werden. Aus diesem Grund wurden an stärker befahrenen Straßen auf jeder Seite PSA vorgesehen. Insbesondere durch die beiden ortsbildprägenden Alleen und das Fahrbahnrandparken entlang des Mittelbereichs sind zusätzliche PSA notwendig geworden.

3.Ein weiterer Punkt ist die Sichtbarkeit der Automaten: An Kreuzungen/Einmündungen sollen diese aus mindestens 2 Kreuzungsarmen möglichst von Weitem wahrgenommen werden können.

4.Technisch bedingt können PSA nur Parkscheine für eine Bewohnerparkzone anbieten. Daher müssen an den Grenzen der Bewohnerparkzonen immer für beide Bereiche getrennte PSA vorgesehen werden. Dies führt dazu, dass in solchen Grenzbereichen mehrere Automaten notwendig sind.

Auswirkungen auf angrenzende Bereiche, in denen es keine Parkraumbewirtschaftung gibt

Bei der Einführung von neuen Bewohnerparkzonen kommt es logischerweise immer zur Verdrängung von Teilen der Parker. Diejenigen die einen Platz außerhalb der Bewohnerparkzone suchen, orientieren sich in der Regel an kostenfreien Parkmöglichkeiten in der Nähe ihres Ziels. Dies ist zurzeit für den Bereich der Erzbergerallee sowie der angrenzenden Straßen bzw. ab der Stolberger Straße nordöstlich des Adalbertsteinwegs bekannt.

Solange nicht verbotswidrig geparkt wird, ist dies nicht zu beanstanden, da Parkplätze im öffentlichen Raum für jeden zugänglich und nutzbar sind und keine "Reservierung" für Anwohner möglich ist.

Im Bereich der Straßen Erzbergerallee, Im Grüntal und im Forster Weg wurden die Straßen nach Einführung der Bewohnerparkregelung im Frankenberger Viertel allerdings teilweise verbotswidrig beparkt. Die Verwaltung hat dort, wo es zur Aufrechterhaltung der rettungstechnischen Erschließung notwendig war, Parkverbotsbereiche eingerichtet und die Überwachung intensiviert.

Für den Bereich der Erzbergerallee gibt es bisher noch keine Planungen zur Ausweitung des Bewohnerparkens. Der Bereich nordöstlich des Adalbertsteinwegs ist als Bewohnerparkzone „Ost1“ (vgl. Anlage 2 – Übersichtsplan Bewohnerparkzonen) zumindest für die Planung vorgemerkt, wenngleich er noch nicht in die Prioritätenliste aufgenommen wurde.

Insgesamt werden sehr vielfältige Wünsche zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen an die Stadt Aachen herangetragen. Weil das Straßenverkehrsrecht an die Einführung von Bewohnerparkzonen sehr enge Bedingungen stellt, muss vorher in umfangreichen Untersuchungen die erwartbare Verbesserung für Bewohner nachgewiesen werden. Dafür stehen der Stadt Aachen begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die Reihenfolge zur Untersuchung der nächsten Gebiete, in denen Bewohnerparken eingeführt werden soll, ist in der Prioritätenliste festgelegt, die durch die politischen Gremien beschlossen wird. Den aktuellen Stand, der zuletzt am 10.09.2015 im Mobilitätsausschuss beschlossen wurde, sieht folgende Reihenfolge für die Untersuchung und Einführung von Bewohnerparkzonen vor:

- „E“(Elsa-Brändström-Straße)

- „Erw. E“ (Elsa-Brändström-Straße)

- „E 2“ (Normannenstraße)

- „Erw. Ost 2“(Blücherplatz)

- „BU 2“(Viehhofstraße)

- „BU 3“(Krugenofen)

- „Kullen“(Kullen)

- „West 1“(Hörn)

- „M“(Habsburgerallee)

- „U“(Körnerstraße)

- „J1“ (Junkerstraße)

Dennoch werden auch die Wünsche aus dem Bereich der Erzbergerallee und dem Bereich „Ost1“ nun bedacht.

Mehr freier Parkraum für Bewohner und weniger Parksuchverkehr

Mehrfach haben sich Anwohner an die Verwaltung gewandt und sich dankbar und erfreut über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung gezeigt. Seit der Einführung stehen ihnen wieder (mehr) freie Parkplätze in unmittelbarer Umgebung ihrer Wohnung zur Verfügung. Zudem hat sich nach ihrer Aussage der Parksuchverkehr verringert.

Alle eingehenden Hinweise zur Optimierung der Situation werden von der Verwaltung geprüft. Darüber hinaus ist vorgesehen, nach einer gewissen Zeit auch eine Nacherhebung für die Bewohnerparkzonen „V“ und Erw. Z“ durchzuführen und Auslastung und Belegung der Parkstände zu prüfen.

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Nach etwa einen halben Jahr wird die Verwaltung die Situation im Frankenberger Viertel evaluieren und den zuständigen Fachgremien ggf. einen Vorschlag zur Anpassung der Regelungen für Gewerbetreibende machen.

Anlage/n:

Anlage 1 – Anregungen und Beschwerden

Anlage 2 – Übersichtsplan Bewohnerparkzonen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Habsburgerallee
  • Blücherplatz
  • Viehhofstraße
  • Elsa-Brändström-Straße
  • Forster Weg
  • Krugenofen
  • Normannenstraße
  • Junkerstraße
  • Im Grüntal
  • Erzbergerallee
  • Körnerstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 14. Juni 2016BüFo/19/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bürgerforum
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug