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Eupener Straße
Rückbau des Bordsteinradweges im Zuge der Deckenerneuerung zwischen
Goldbachstraße und Jahnplatz und Neumarkierung von Radverkehrsanlagen


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. April 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14800

Erläuterungen:

Anlass

In der Eupener Straße wurde 2014 die Asphaltdecke zwischen Weißhausstraße und Giselastraße erneuert. Im Zuge dieser Maßnahme wurde in diesem Abschnitt der baulich angelegte Radweg auf der Ostseite entfernt. Auf der Fahrbahn wurden Schutzstreifen neben einer Kernfahrbahn von 5,50 m markiert. In den Sommerferien 2016 wird die Deckenerneuerungsmaßnahme in der Eupener Straße zwischen Giselastraße und Außenring fortgesetzt.

Bei der Detailplanung zu den Asphaltarbeiten Eupener Straße wurde festgestellt, dass die heutigen Radwege auf Gehwegniveau (Bordsteinradwege) nachträglich auf die Fahrbahn aufgesetzt wurden und dabei Klebebord-steine verwendet wurden. Der Zustand dieser Bordsteine macht eine davor verlaufende Fräskante unmöglich, so dass die ganze Anlage baulich erneuert werden müsste. Durch Entfernen des Bordsteinradweges können Kosten eingespart werden. Es empfiehlt sich, die Bordsteinradwege nicht zu erneuern, sondern stattdessen Radverkehrsanlagen, die den aktuellen Regelwerken (ERA 2010, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen; RAST 2006, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) entsprechen, auf der Fahrbahn anzulegen.

Bestand (Anlage 1)

Die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege wurde bereits 2010 aufgehoben. Die Radwege entsprechen mit einer Breite von ca. 1,50 m nicht den geltenden Regelwerken. Laut ERA 2010 müssten die Einrichtungsbordsteinradwege mit angrenzendem Längsparken eine Breite von 2,75 m haben.

Zwischen den Bordsteinen ist die Fahrbahn heute durchschnittlich 10 m breit. Mit beidseitigem Längsparken bleibt eine Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Autos von 6 m.

Planung

Variante 1/ Vorzugsvariante (Anlage 2)

Der Bordsteinradweg wird auf beiden Seiten entfernt. Um die Parkplätze zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass der Gehweg durch aufgeschultertes Parken beschädigt wird und einem erhöhten Erhaltungsaufwand unterliegt, wird der Gehweg auf der Westseite reduziert. Der Querschnitt sieht somit beidseitiges Parken auf der Fahrbahn mit einem 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifen zum Schutzstreifen vor. Zwischen beidseitigen 1,5m breiten Schutzstreifen wird eine 5,50 m breite Kernfahrbahn markiert. (Anlage 3 und 4)

Variante 2/ aufgeschultertes Parken (Anlage 5 und 6)

Diese Variante unterscheidet sich von Variante 1 lediglich dadurch, dass auf der Westseite aufgeschultert geparkt wird. Die Gehwegbordsteine auf der Westseite bleiben in der heutigen Lage. Das Parken auf der Westseite ist daher nur als aufgeschultertes Parken realisierbar. Bei Beibehaltung des vorhandenen Gehwegplattenbelages führt dies zu Beschädigungen des Plattenbelages und einem erhöhten Erhaltungsaufwand bzw. Erneuerungsbedarf.

Variante 3/ Ausbau wie Variante 2 aber ohne aufgeschultertes Parken (Anlage 7 und 8)

Auch in dieser Variante werden die Bordsteinradwege auf beiden Seiten entfernt. Die Gehwegbordsteine auf der Westseite bleiben in der heutigen Lage. Um den vorhandenen Plattenbelag zu schonen, wird auf der Westseite ein 2 m breiter Parkstreifen markiert, so dass die parkenden Fahrzeuge mit allen Rädern auf der Fahrbahn stehen. In dieser Variante reduziert sich die Breite der Kernfahrbahn zwischen den beidseitigen Schutzstreifen auf ca. 5,0m. Da die Kernfahrbahn im bereits 2014 erneuerten Straßenquerabschnitt 5,50m breit ist, sollte auch im weiteren Verlauf der Eupener Straße diese Fahrbahnbreite fortgeführt werden. Aus Gründen einer stetigen Verkehrsführung kann eine Umsetzung dieser Variante daher nicht befürwortet werden.

Variante 4 (Wiederherstellung des Bestandes)

In dieser Variante würde der Bestand mit den beidseitigen nicht benutzungspflichtigen Bordsteinradwegen wiederhergestellt. Diese Variante beinhaltet keine richtlinienkonformen Radverkehrsanlagen. Eine Umsetzung dieser Variante wird nicht empfohlen.

Kosten

Die Kosten der Deckenerneuerung sind im Rahmen des Deckenernerungsprogrammes eingeplant.

Für die Markierungsarbeiten und den Umbau des Gehweges auf der Westseite entstünden bei Variante 1 zusätzliche Kosten in Höhe von 150.000 Euro. Die erforderlichen Mittel werden bei Bedarf haushaltsneutral ein-geplant.

Bleiben die Gehwegbordsteine zunächst in der heutigen Lage (gemäß Variante 2), bis sich durch die Beschädigungen durch das aufgeschulterte Parken ein Erneuerungsbedarf ergibt, entstehen aktuell zusätzlich zu den bereits gedeckten Kosten für die Deckenerneuerung lediglich Markierungskosten in Höhe von 6.500,- Euro.

Die erforderlichen Mittel sind beim PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ vorhanden.

Empfehlung der Verwaltung

In der Abwägung ist aus Sicht der Verwaltung Variante 1 zu bevorzugen. Die Verkehrsflächenverteilung ist hier optimiert und entspricht den Regelwerken. Ein höherer Wiederherstellungsaufwand wird durch dauerhaft geringere Unterhaltungsaufwände kompensiert.

Die Verwaltung empfiehlt, in Anbetracht der Haushaltssituation zunächst das aufgeschulterte Parken (gemäß Variante 2) zuzulassen und den Umbau des westlichen Gehweges im Zuge der Instandsetzung der beschädigten Gehwegplatten durchzuführen.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die kurzfristige Umsetzung der Planung gemäß Variante 2 (aufgeschultertes Gehwegparken auf der Westseite) zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss beschließt die kurzfristige Umsetzung der Planung gemäß Variante 2 (aufgeschultertes Gehwegparken auf der Westseite).

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-120102-947-2 Kostenart 52420000 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

27.000

27.000

80.300

80.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Anlage/n:

1.Bestand

2.Lageplan Variante 1/ Vorzugsvariante

3.Querschnitt Variante 1/ Vorzugsvariante, Höhe Hausnr. 2

4.Querschnitt Variante 1/ Vorzugsvariante, Höhe Hausnr. 187

5.Querschnitt Variante 2, Höhe Hausnr. 2

6.Querschnitt Variante 2, Höhe Hausnr. 187

7.Querschnitt Variante 3, Höhe Hausnr. 2

8.Querschnitt Variante 3, Höhe Hausnr. 187


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Giselastraße
  • Weißhausstraße
  • Jahnplatz
  • Goldbachstraße
  • Eupener Straße

Beratungsfolge

Donnerstag, 14. April 2016MA/18/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 13. April 2016B 0/20/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug